Batteriegesetzhinweise
Batterie- und Verpackungsordnung
Batterieverordnung
Im Lieferumfang können sich Batterien oder Akkus befinden. Wir weisen Sie deshalb im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus auf die Batterieverordnung und somit auf folgendes hin:
Die Batterieverordnung verpflichtet alle Endverbraucher*innen, Batterien und Akkus, die Abfälle sind, ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Die Entsorgung im Hausmüll ist verboten. Sie können die Batterien und Akkus an kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort kostenfrei abgeben. Von uns erworbene Batterien oder Akkus können Sie nach Gebrauch auch an unsere Geschäftsadresse zurücksenden.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Beide nachfolgend abgebildeten Kennzeichen haben die gleiche Bedeutung. Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der zur Kennzeichnung Verpflichtete.
Unter der Mülltonne befindet sich auch die chemische Bezeichnung des verwendeten Schadstoffes, z.B.:
Cd = enthält Cadmium
Hg = enthält Quecksilber
Pb = enthält Blei
Verpackungsverordnung
Beteiligung am Dualen System
Hinsichtlich der Rücknahme von erstmals von uns mit Ware befüllten und an Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen sind wir dem Dualen System angeschlossen. Zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten (§ 6 VerpackV), haben wir uns dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem (Duales System) der Firma Landbell AG, angeschlossen.